Mit welcher Mehrheit wird eine Hausverwaltung gewählt – und abgewählt?
Möchte eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Hausverwaltung einsetzen, setzt dies die Bestellung des Verwalters voraus. Dazu wird grundsätzlich eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen, in der (gegebenenfalls aus mehreren Kandidaten) ein Verwalter gewählt wird. Nimmt der Verwalter die Wahl an, wird über seine Bestellung ein Beschluss gefasst. Ebenso kann unter bestimmten Voraussetzungen ein bestellter Verwalter Weiterlesen