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Angebot bei Hausverwaltung anfordern – Vorlage für Eigentümer
Möchte ein Wohnungseigentümer bzw. der Verwaltungsbeirat einer WEG, der Eigentümer eines Miethauses oder der Sondereigentümer einer Eigentumswohnung in einer WEG für die Betreuung seines Objekts ein Angebot von einer Hausverwaltung anfordern, geschieht das meistens mittels eines Anschreibens. Um Preise und Leistungen vergleichen zu können, sollten stets mehrere Angebote verschiedener Hausverwaltungen eingeholt werden. Für Eigentümergemeinschaften gelten dabei besonders strenge Regeln. Damit Sie möglichst schnell und einfach ein Anschreiben zur Angebotsanforderung erstellen können, haben wir für Sie in diesem Artikel die wichtigsten Infos sowie die benötigtenVorlagen zusammengestellt.
1. WEG-Verwaltung: Bei neuem Verwalter ist die Angebotseinholung sogar Pflicht
Soll ein neuer Verwalter bestellt werden oder hat sich der Sachverhalt so geändert, dass die Bestellung eines neuen anstatt der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters in Betracht kommt (etwa Unzufriedenheit aufgrund mangelnder Effizienz oder Spannungen zwischen Eigentümern und Verwalter, unangemessen hohe Vergütung), sind grundsätzlich mindestens drei Angebote von verschiedenen Hausverwaltungen einzuholen (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 96/10). Liegen besondere Umstände vor (etwa, wenn die Eigentümergemeinschaft so verrufen ist, dass nur eine Hausverwaltung ein Angebot abgibt), kann ein Angebot ausreichen (Landgericht (LG) Dortmund, Urteil vom 15.01.2016, Az.: 17 S 112/15). Die Angebote sind den Eigentümern möglichst mit der Einladung zur Versammlung zu übermitteln, da diese vorher ausreichend Zeit haben müssen, sich mit den Angeboten zu befassen (BGH, Urteil vom 24.01.2020, Az.: V ZR 110/19).
Zu beachten ist, dass durch die am 01.12.2020 in Kraft getretene Reform der in § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) alter Fassung (a. F.) enthaltene Katalog über die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters weggefallen ist. Stattdessen ist der Verwalter nach dem neuen Wortlautdes § 27 Abs. 1 WEG gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die
untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder
zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind
Dabei können die Rechte und Pflichten durch Beschluss der Wohnungseigentümer erweitert oder eingeschränkt werden, § 27 Abs. 2 WEG. Im Übrigen hat der Verwalter die Verpflichtung zur Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung nebst Führen der Beschluss-Sammlung, § 24 WEG, sowie zum Erstellen des Wirtschaftsplans, der Jahresabrechnung und nun auch des Vermögensberichts, § 28 WEG.
Da nach der Neufassung des § 27 Abs. 1 WEG die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters in gewisser Weise konturenlos sind, sollte bei der Angebotseinholung ein Verwaltervertragsentwurf angefordert werden. Darin werden die Aufgaben und Befugnisse regelmäßig näher konkretisiert und können bei Bedarf vor der Beschlussfassung über den Vertragsabschluss erweitert oder eingeschränkt werden. Die angeforderten Vertragsentwürfe müssen sich zudem auch auf die zu verwaltende Eigentümergemeinschaft beziehen.
Die Hausverwaltung sollte im Angebot erklären, dass sie zur Übernahme des Verwalteramts zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Bestellung bereit ist (LG Dortmund, Urteil vom 10.11.2015, Az.: 1 S 308/15).
Schließlich obliegt aufgrund der WEG-Reform nicht mehr den Eigentümern, sondern der Eigentümergemeinschaft in ihrer Gesamtheit die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, § 18 Abs. 1 WEG. Strenggenommen müsste daher die Eigentümergemeinschaft die oder einzelne Wohnungseigentümer bzw. den Verwaltungsbeirat zur Angebotsanforderung ermächtigen.
2. Vorlage 1: Anschreiben an WEG-Verwaltung zur Abgabe eines Angebots
Eine Vorlage an eine Hausverwaltung zur Abgabe eines Angebots für die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft lautet wie folgt (bitte Fehlendes ergänzen bzw. Zutreffendes ankreuzen):
______________________
(Name und Adresse des Wohnungseigentümers bzw. Beiratsmitglieds)
______________________
(Name und Adresse der Hausverwaltung)
Bitte um Abgabe eines Angebots für die WEG-Verwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Wohnungseigentümergemeinschaft ______________________ (vollständige Anschrift)
sind wir auf der Suche nach einem neuen Verwalter für die Betreuung unserer Wohnanlage. Dabei sind Sie uns als besonders kompetent und zuverlässig empfohlen worden. Ihr Interesse an der Übernahme der hier anfallenden Verwaltungsaufgaben vorausgesetzt, bitte ich Sie als
( ) Vorsitzender des Verwaltungsbeirats
( ) Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsbeirats
( ) Mitglied des Verwaltungsbeirats
( ) Wohnungseigentümer
um die Abgabe eines Angebots für die Verwaltung der Wohnanlage nebst Beifügung des Entwurfs eines Verwaltervertrags.
Bestellt werden soll der neue Verwalter in einer Eigentümerversammlung im _________ (Monat, Jahr). Ihre Unterlagen benötigen wir hier eingehend bis spätestens zum _________ (Datum, welches ca. ein Monat vor der Versammlung liegen sollte), damit diese den Wohnungseigentümern so übermittelt werden können, dass die Eigentümer noch ausreichend Zeit für die Prüfung der Unterlagen vor der Versammlung haben. Bitte teilen Sie in Ihrem Angebot auch mit, ob Sie zur Übernahme des Verwalteramts zum voraussichtlichen Bestellungszeitpunkt bereit sein werden.
Zu Ihrer Information teile ich Ihnen noch die folgenden Daten der Wohnanlage bzw. Gemeinschaft mit:
Baujahr der Immobilie: _________
Anzahl der Wohnungseigentumseinheiten: _________
Anzahl der Teileigentumseinheiten: _________
Anzahl der Gewerberäume: _________
Anzahl der Kellerräume: _________
Anzahl der Garagen: _________
Anzahl der Außenstellplätze: _________
Anzahl der Tiefgaragenstellplätze: _________
Größe und Beschaffenheit der Außenanlagen: Circa _________ m², davon circa ______________________ (beispielsweise 2/3 Rasenfläche,1/3 Baumbestand und Blumenbeete)
Besonderheiten: ______________________ (etwa Sanierungsbedürftigkeit der Wohnanlage, Art der Bedachung des Objekts, Aufzug vorhanden, Art der Heizungsanlage, Grund für die Neubestellung des Verwalters)
Verwaltungsbeirat: (ja) (nein)
Hausmeister, wohnhaft in der Anlage: (ja) (nein)
Gärtner, wohnhaft in der Anlage: (ja) (nein)
Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Sondereigentumseinheiten nach § 12 Abs. 1 WEG aufgrund der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung erforderlich: (ja) (nein)
Für Rückfragen bin ich tagsüber unter der Rufnummer _________ zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
______________________
(Ort, Datum)
______________________
(Name und Adresse des Wohnungseigentümers bzw. Beiratsmitglieds)
3. Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung: Vertragsinhalt maßgeblich
Bei der Mietverwaltung bestehen die Anforderungen des WEG sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung nicht. Maßgeblich ist daher der Vertragsinhalt, der im Wesentlichen die allgemeine, die kaufmännische und die technische Betreuung umfasst. Dabei ist die Sondereigentumsverwaltung ein Unterfall der Mietverwaltung, der sich regelmäßig auf die Verwaltung von vermieteten Eigentumswohnungen erstreckt. Aus Kosten- und Vereinfachungsgründen ist es ideal, wenn die WEG-Verwaltung zugleich die Sondereigentumsverwaltungübernimmt.
4. Vorlage 2: Anschreiben an Mietverwaltung / Sondereigentumsverwaltung zur Abgabe eines Angebots
Eine Vorlage an eine Hausverwaltung zur Abgabe eines Angebots für die Verwaltung eines Mietobjekts lautet wie folgt(bitte Fehlendes ergänzen bzw. Zutreffendes ankreuzen):
______________________
(Name und Adresse des Eigentümers)
______________________
(Name und Adresse der Hausverwaltung)
Bitte um Abgabe eines Angebots für die Miet- bzw. Sondereigentumsverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Eigentümer sind wir auf der Suche nach einem neuen Verwalter für die Betreuung des
Mietshauses ______________________ (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) mit _________
Dabei sind Sie uns als besonders kompetent und zuverlässig empfohlen worden. Ihr Interesse an der Übernahme aller anfallenden Verwaltungsaufgaben vorausgesetzt, bitten wir Sie bis zum _________ (Datum) um die Abgabe eines Angebots für die Verwaltung des Objekts nebst Beifügung des Entwurfs eines Verwaltervertrags. Uns würden besonders die darin aufgeführten Preise pro Einheit und Jahr sowie die dafür von Ihnen erbrachten Leistungen interessieren.
Für Rückfragen sind wir tagsüber unter der Rufnummer _________ zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
______________________
(Ort, Datum)
______________________
(Name und Adresse des Eigentümers)
5. Angebote vergleichen: Darauf ist zu achten
Liegen die Angebote vor, ist darauf zu achten, welche genauen Leistungen imRegelsatz bzw. Grundvergütung der Hausverwaltungen enthalten sind. Denn unter Umständen ist der Regelsatz zwar sehr kostengünstig, aber die zusätzlichen Leistungen bzw. Sonderleistungen sind äußerst teuer. Je nachdem, welche Sonderleistungen benötigt werden, kann der kostenintensivere Regelsatz daher die sparsamere Wahl sein.
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Beschreiben Sie in wenigen Punkten Ihre Immobilie. Wir beschränken uns bei den abgefragten Angaben auf das notwenige Minimum, um passende Angebote anzufordern.
2. Angebote vergleichen
Sie erhalten bis zu sechs Angebote per E-Mail. Viele unserer Verwaltungen arbeiten sehr schnell – daher erhalten Sie oft schon binnen 24 Stunden die ersten Angebote.
3. Zeit und Geld sparen
Vergleichen Sie die Angebote ausführlich und wählen Sie die Verwaltung aus, die am besten zu Ihrer Immoblien und Ihren Anforderungen passt (Sie müssen kein Angebot annehmen).
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Auf dem Portal Hausverwalter-Angebote.de können Sie als Eigentümer schnell und einfach Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern.
Wie funktioniert das Portal?
Beschreiben Sie die zu verwaltende Immobilie
Erhalten Sie bis zu sechs Angebote per Post oder E-Mail
Vergleichen Sie die Angebote und sparen Sie Zeit und Geld
Warum sind die Angebote kostenlos?
Die Angebote sind für Sie als Eigentümer vollkommen kostenfrei. Unsere Partner-Hausverwaltungen möchten mit unserer Hilfe neue Eigentümer als Auftraggeber gewinnen, daher vergüten uns die Hausverwaltungen für unsere Arbeit an diesem Portal.
Kann ich meine aktuelle Verwaltung ausschließen?
Sie möchten nicht das eine bestimmte Hausverwaltung von Ihrer Suche erfährt? Dann schließen Sie einfach eine oder mehrere Hausverwaltungen von der Suche aus.
Kommen die Angebote per Post oder E-Mail?
Sie erhalten die Angebote per E-Mail. Dies spart Zeit (Postlaufzeit) und Sie können die Angebote bequem weiterleiten.
Muss ich ein Hausverwalter-Angebot annehmen?
Nein, Sie bleiben vollkommen frei in Ihrer Entscheidung. Sie können die Angebote und Preise vergleichen, müssen aber kein Angebot annehmen.
Warum muss ich meine Daten angeben und sind diese sicher?
Wir fragen in unserem Formular nur die Daten ab, die unbedingt nötigt sind, passende Angebote anzufordern. Ihre Daten werden einmalig und ausschließlich für die Angebotserstellung genutzt.
Wer betreibt das Portal Hausverwalter-Angebote.de?
Hinter der Internetseite steht die Webstark GmbH aus Berlin. Die Webstark GmbH betreibt seit 2012 nützliche und reichweitenstarke Internetportale zu Themen Hausverwaltung, Mietrecht und Immobilien.
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2. Angebote von Hausverwaltungen, die zu Ihrem Objekt passen
Wir kennen den Markt der Hausverwaltungen sehr gut und wir wissen, welche Hausverwaltung zu welchem Objekt passt. Sie erhalten nur Angebote von Hausverwaltungen, die zu Ihrem Objekt passen und dieses verwalten wollen.
3. Erste Angebote schon nach wenigen Stunden
Unsere Hausverwaltungen geben sich bei der Angebotserstellung große Mühe und wollen schnell sein. Sie erhalten die Angebote per E-Mail oft noch am selben Tag oder bereits am Folgetag.
4. Hausverwaltungen aus Ihrer Region
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5. Schließen Sie Ihre aktuelle Hausverwaltung aus
Schließen Sie eine Hausverwaltung aus, wenn eine bestimmte Hausverwaltung nichts von Ihrer Suche erfahren soll.
6. Sie müssen die Angebote nicht annehmen
Wir freuen uns, wenn unsere Arbeit für Sie erfolgreich ist – trotzdem müssen Sie keines der Angebote annehmen.
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Nutzer die über diese Webseite mehrere Angebote von Hausverwaltungen anfordern, erklären sich mit der Übersendung ihrer angegebenen Personen- und Objektdaten an ausgewählte Hausverwaltungen einverstanden. Die geforderten Pflichtangaben der Nutzer sind auf das Wesentliche beschränkt, werden verschlüsselt (SSL) übertragen und ausschließlich zur einmaligen Angebotserstellung von den Hausverwaltungen genutzt.
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Im Rahmen von Google AdWords nutzen wir das so genannte Conversion-Tracking. Wenn Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken wird ein Cookie für das Conversion-Tracking gesetzt. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die der Internet-Browser auf dem Computer des Nutzers ablegt. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung der Nutzer. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten dieser Website und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und wir erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.
Jeder Google AdWords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Die Cookies können nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Wenn Sie nicht am Tracking teilnehmen möchten, können Sie dieser Nutzung widersprechen, indem Sie das Cookie des Google Conversion-Trackings über ihren Internet-Browser unter Nutzereinstellungen leicht deaktivieren. Sie werden sodann nicht in die Conversion-Tracking Statistiken aufgenommen.
Die Speicherung von “Conversion-Cookies” erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren.
Mehr Informationen zu Google AdWords und Google Conversion-Tracking finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Google: https://www.google.de/policies/privacy/.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
5. Plugins und Tools
Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.
Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.
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