Wechsel der Hausverwaltung: Ablauf, Gründe und häufige Fragen

Eine Hausverwaltung zu wechseln ist seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 deutlich einfacher geworden. Der einfachste und erste Schritt: kostenlose Vergleichsangebote über Hausverwalter-Angebote.de einholen. So sehen Sie sofort, welche Verwaltungen zu Ihrem Objekt passen — und gehen mit konkreten Zahlen in die Eigentümerversammlung.

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1. Häufige Gründe für einen Wechsel

Mängel im Service. Schlechte Erreichbarkeit, langsame Schadensbearbeitung, häufig wechselnde Ansprechpartner oder unvollständige Abrechnungen sind die häufigsten Auslöser für einen Wechsel.

Deutliche Preiserhöhung. Steigende Personalkosten und höherer Aufwand führen zu Preisanpassungen, die teils spürbar über dem bisherigen Niveau liegen.

Verwaltung gibt das Objekt ab. Wegen knapper Kapazitäten oder personeller Engpässe reduzieren viele Verwaltungen aktiv ihren Bestand. Auch längere krankheitsbedingte Ausfälle treffen kleinere Büros hart.

Parteilichkeit oder Konflikte. Wenn die Verwaltung einzelne Eigentümer bevorzugt oder nicht neutral entscheidet, leidet die Gemeinschaft.

Erstverwaltung gesucht. Besonders kleine Eigentümergemeinschaften finden in einem angespannten Markt oft nur schwer einen geeigneten Anbieter.

Erkennen Sie sich in einem Punkt wieder? Dann lohnt es sich, frühzeitig Vergleichsangebote einzuholen — bevor das Thema in die nächste Versammlung kommt.

2. Ablauf des Wechsels

WEG-Verwaltung wechseln:

Vergleichsangebote einholen. Sobald Sie über einen Wechsel nachdenken — am einfachsten online und kostenlos. So sehen Sie, welche Verwaltungen zu Ihrem Objekt passen und was sie kosten.

Angebote in der Gemeinschaft vorlegen. Mindestens drei Angebote sollten alle Eigentümer vor der Versammlung sehen können, damit alle die gleiche Grundlage haben.

In der Versammlung neue Verwaltung bestellen. Im Regelfall enden Bestellung und Verwaltervertrag der bisherigen Verwaltung zum gleichen Termin. In der Versammlung beschließen Sie dann einfach, die bisherige nicht weiter zu bestellen und eine neue zu wählen — der Wechsel erfolgt nahtlos zum Vertragsende.

Mietverwaltung wechseln:

Vergleichsangebote einholen. Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein Überblick. So wissen Sie, welche Anbieter zu Ihrem Objekt passen und welche Konditionen realistisch sind.

Bestehenden Vertrag kündigen entsprechend der vereinbarten Frist — oder den Vertragsablauf abwarten.

Neuen Vertrag abschließen, am besten nahtlos zum Ende des bisherigen.

3. Häufige Fragen zum Wechsel

Wie beginnen wir mit dem Wechsel der Hausverwaltung?

Mit kostenlosen Vergleichsangeboten. Das ist unverbindlich und schnell — Sie sehen sofort, welche Verwaltungen passen und ob ein Wechsel überhaupt sinnvoll ist. Die Angebote bilden später auch die Grundlage für die Eigentümerversammlung.

Wer darf Angebote von Hausverwaltungen einholen?

Jeder, der mit der Verwaltung des Objekts zu tun hat. Bei Eigentümergemeinschaften übernimmt das meist der Verwaltungsbeirat oder ein einzelner Eigentümer, der die Initiative ergreift — ein Versammlungsbeschluss ist dafür nicht nötig. Sinnvoll ist es, die Angebote vorab einzuholen, damit der Gemeinschaft bei der Versammlung konkrete Optionen vorliegen. Bei der Mietverwaltung fragt der Eigentümer oder die Eigentümerin direkt an.

Wie lange dauert der Wechsel der Hausverwaltung?

Im Regelfall richtet sich der Wechsel nach dem Ende der Bestellzeit der bisherigen Verwaltung — typisch sind 3 bis 5 Jahre. Bei der Mietverwaltung gelten die Kündigungsfristen aus dem bestehenden Vertrag.

Können wir wechseln, obwohl der Vertrag mit der aktuellen Verwaltung noch lange läuft?

Ja. Seit der WEG-Reform 2020 kann die Eigentümerversammlung den Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen, auch ohne wichtigen Grund. Allerdings endet der Verwaltervertrag erst spätestens 6 Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Es gibt zwei Wege:

(a) Sie warten die 6 Monate ab — die bisherige Verwaltung führt ihre Tätigkeit zu Ende, danach übernimmt die neue.

(b) Sie beauftragen sofort eine neue Verwaltung — müssen dann aber für die 6 Monate beide Verwaltungen vergüten.

Wichtig: Vor dem Beschluss sollten alle Eigentümer wissen, dass eine Abberufung ohne wichtigen Grund die bisherige Vergütung für bis zu 6 weitere Monate auslöst. Andernfalls kann der Beschluss anfechtbar sein.

Was kostet uns der Wechsel?

Für den Vergleich und die Vermittlung über Hausverwalter-Angebote.de entstehen keine Kosten. Mehrkosten entstehen nur im Sonderfall einer vorzeitigen Abberufung mit gleichzeitigem Sofort-Wechsel — dann sind für maximal 6 Monate beide Verwaltungen zu vergüten.

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe an. Wir leiten Ihre Anfrage an passende Hausverwaltungen aus unserem Netzwerk weiter — die Angebote erhalten Sie direkt per E-Mail von den Hausverwaltungen.

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