Hausverwaltung: Kosten pro Wohnung 2026 (Preise für WEG-Verwaltung & Mietverwaltung)

Hausverwaltung: Kosten pro Wohnung 2026 (Preise für WEG-Verwaltung & Mietverwaltung)

Dieser Artikel wurde zuletzt 2026 aktualisiert.

Die Frage, wie die Kosten einer Hausverwaltung pro (Wohn)Einheit aussehen, interessiert nahezu jeden Immobilieneigentümer. Tatsächlich ist jedoch keine allgemeingültige Angabe der konkreten Preise möglich. Zu unterschiedlich sind die einzelnen Immobilien sowie die Preisdifferenzen in Abhängigkeit von der jeweiligen Region, der Objektgröße und dem Zustand des Objekts. Auch die Struktur der Bewohner spielt eine Rolle bei der Preisfindung.

Der folgende Artikel zeigt Ihnen, worauf es bei den Kosten ankommt und mit welchen Preisspannen Sie in etwa pro Einheit rechnen müssen und welche Kosten oftmals als Sonderleistungen von den Hausverwaltungen abgerechnet werden.

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Seit vielen Jahren helfen wir mit Hausverwalter-Angebote.de Eigentümern bei der Suche nach einer neuen Hausverwaltung und erleichtern die Einholung von Angeboten. Wir stehen also täglich mit vielen Hausverwaltungen und Eigentümern in Kontakt. Wir können berichten, dass es noch nie so kompliziert war, eine neue Hausverwaltung zu finden wie im Jahr 2026. Die Branche leidet unter diversen Problemen, allen voran dem großen Personalmangel. Viele Hausverwaltungen würden gerne wachsen, können dies aber nicht mehr, da es kaum noch personelle Kapazitäten gibt.

1. Von diesen 7 Faktoren hängen die Kosten pro Einheit ab

Die monatlichen Kosten pro (Wohn)Einheit für den Regelsatz bzw. die Grundvergütung der Hausverwaltung sind im Wesentlichen von folgenden Faktoren abhängig, wobei Preisdifferenzen von 100% und mehr durchaus vorkommen können:

  • Art der Verwaltung

Zu unterscheiden sind WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung. Je nach Art der Verwaltung können die monatlichen Kosten pro Einheit differenzieren. Zudem spielt es eine Rolle, ob die WEG-Verwaltung zugleich das Sondereigentum betreut (also die Verwaltung der vermieteten Eigentumswohnungen) oder nicht.

Ein Objekt einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat beispielsweise 30 Einheiten. Die WEG-Verwaltung verlangt für ihre Tätigkeit monatlich 25,00 Euro pro Einheit und bietet zugleich die Sondereigentumsverwaltung für monatlich 27,00 Euro pro Einheit an, da ihr das Objekt bestens bekannt ist. Andere Hausverwaltungen verlangen für die Sondereigentumsverwaltung mindestens 35,00 Euro monatlich pro Einheit. Ihre Begründung für den höheren Preis lautet, dass sie sich unter anderem erst in das Objekt einarbeiten und zudem in bestimmten Angelegenheiten mit der WEG-Verwaltung Rücksprache nehmen müssen.

  • Anzahl der Einheiten

Grundsätzlich gilt: Je größer die Anzahl der Einheiten des Objekts, desto günstiger sind die monatlichen Kosten pro Einheit. Umgekehrt erhöhen sich die Kosten, wenn das Objekt wenige Einheiten aufweist. Speziell für Kleinstverwaltungen mit vielleicht zwei bis drei Einheiten werden teils exorbitante Preise aufgerufen.

So können beispielsweise die Verwaltungskosten für ein Zweifamilienhaus bei monatlich 56,50 Euro pro Einheit liegen, während dieselbe Hausverwaltung bei einem Objekt mit 200 Einheiten lediglich 23,50 Euro pro Einheit verlangt.

  • Lage der Immobilie

Wie bei den verlangten Mieten und den anfallenden Lebenskosten ist es auch bei den Hausverwaltungen. Die monatlichen Kosten pro Einheit sind im Süden am höchsten und im Osten am günstigsten. Das gilt auch für das Verhältnis von Städten zu dünn besiedelten Gebieten: Bei Städten mit über 300.000 Einwohnern sind die Kosten pro Einheit bedeutend höher als im ländlichen Raum.

Beispielsweise können die Kosten für ein vergleichbares Objekt mit 100 Einheiten in Stuttgart und München pro Einheit bei monatlich 31,00 Euro liegen, während diese Kosten in Rostock und Leipzig 25,00 Euro monatlich betragen.

  • Zustand des Objekts

Gepflegte Objekte in einwandfreiem Zustand beinhalten für die Hausverwaltung bedeutend weniger Arbeit als bei solchen, bei denen erhebliche Sanierungsarbeiten anstehen oder ein Reparaturstau aufgelaufen ist. Das spiegelt sich dann in den von der Verwaltung verlangten monatlichen Kosten pro Einheit wieder.

Handelt es sich beispielsweise um die tadellose Liegenschaft einer Eigentümergemeinschaft, macht die Hausverwaltung eventuell pro Einheit monatlich 24,00 Euro geltend. Wurde dagegen ein solches Objekt sehr vernachlässigt, so dass etwa die Fassade zu renovieren ist, schadhafte Rohrleitungen erneuert werden müssen, und die Heizungsanlage einer Modernisierung bedarf, kann es sein, dass dieselbe Hausverwaltung mindestens 36,00 Euro pro Einheit fordert.

  • Klientel der Bewohner

In der Praxis spielt es für Hausverwaltungen eine große Rolle, ob es sich um eine harmonische Wohnungseigentümer- bzw. Mietergemeinschaft handelt oder nicht. Speziell zerstrittene Eigentümergemeinschaften mit schwierigen Mitgliedern oder Mietergemeinschaften, bei denen die Verwaltung ständig Beschwerden über einzelne Mieter erhält, bedeuten einen erheblichen Mehraufwand. Solche Bewohner können daher den monatlichen Preis pro Einheit in die Höhe treiben.

Eine Hausverwaltung hat beispielsweise bei einem Mietshaus eine sehr harmonische Mieterstruktur, die größte Rücksicht aufeinander und auch auf das Objekt nimmt. Die Verwaltung nimmt für ihre Dienste monatlich 26,50 Euro pro Einheit. Bei einem anderen, vergleichbaren Objekt sind die Mieter für nächtliche Ruhestörungen, Polizeieinsätze und ständigem Streit bis zu Tätlichkeiten untereinander bekannt. Entsprechend wüst sehen Hausflur, Treppenhaus und Gemeinschaftsräume aus. Sollte die Hausverwaltung hier überhaupt tätig werden, kann es sein, dass sie dafür mindestens 42,00 Euro pro Einheit fordert.

  • Dauer des Bestehens und Größe der Hausverwaltung

Gerade neu gegründete Hausverwaltungen bieten häufig günstige Preise an, um sich einen gewissen Bestand an zu betreuenden Objekten aufzubauen. Auch kleinere Verwaltungen (etwa Einzelpersonen) treten oft mit verhältnismäßig geringen monatlichen Kosten pro Einheit auf den Markt, da sie selber nur wenige Unkosten haben. Inwieweit Erfahrung, Kompetenz und Größe der Hausverwaltungen zum betreuenden Objekt „passen“, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls.

Eine etablierte, größere Hausverwaltung ruft beispielsweise für ein Objekt mit 50 Einheiten in Süddeutschland für ihre Dienste monatlich 33,50 Euro pro Einheit auf. Eine neu gegründete Verwaltung, bestehend aus einem Ehepaar, verlangt für dieselbe Leistung lediglich 26,50 Euro pro Einheit. Solche erheblichen Preisunterschiede sind in der Praxis durchaus möglich.

  • Enthaltene Leistungen im Regelsatz bzw. in der Grundvergütung

Eigentümer orientieren sich vielfach nur an monatlichen Kosten pro Einheit für den Regelsatz bzw. die Grundvergütung. Dabei wird häufig übersehen, dass die darin enthaltenen Leistungen deutlich voneinander abweichen können. Eigentümer sollten daher genau anhand des Verwaltervertrags und dem „Kleingedruckten“ (also den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB) prüfen, welche Leistungen im Regelsatz enthalten sind. Bei der WEG-Verwaltung wird im Rahmen des Regelsatzes zumindest die Erbringung der gesetzlichen Aufgaben geschuldet. Bei der Miet- und Sondereigentumsverwaltung können die geschuldeten Leistungen im Verwaltervertrag frei festgelegt werden.

Beispielsweise bietet die WEG-Verwaltung A für ein Objekt mit 10 Einheiten einen Regelsatz von monatlich 36,00 Euro pro Einheit an (jährlich also 10 Einheiten x 36,00 Euro x 12 Monate = 4.320 Euro). Die Durchführung einer zusätzlichen (außerordentlichen) Eigentümerversammlung im Wirtschaftsjahr wird im Verwaltervertrag als Sonderleistung mit einer Vergütung von 440 Euro veranschlagt. Die Verwaltung B fordert für dasselbe Objekt 39,00 Euro pro Einheit (jährlich also 10 Einheiten x 39,00 Euro x 12 Monate = 4.680 Euro). Darin ist die Durchführung einer zusätzlichen Eigentümerversammlung im Wirtschaftsjahr kostenlos enthalten. Kommt es zur Durchführung einer zusätzlichen Versammlung (in der Praxis häufig), wäre die Verwaltung B im Wirtschaftsjahr um 80,00 Euro günstiger als die Verwaltung A, obwohl die Verwaltung A einen geringeren Regelsatz anbietet.

2. Kosten pro Einheit: So sehen die Preise im Bundesdurchschnitt aus

Bundesweit bewegen sich die monatlichen Kosten des Regelsatzes bzw. der Grundvergütung pro Einheit nach unserem Marktüberblick im Jahr 2026 im Durchschnitt (ohne Mehrwertsteuer) bei der

  • WEG-Verwaltung im Bestand: 24,00 Euro / WEG-Neuverwaltung: 25,50 Euro
  • Mietverwaltung: 26,00 Euro
  • Sondereigentumsverwaltung ohne gleichzeitige WEG-Verwaltung: 35,00 Euro
  • Sondereigentumsverwaltung mit gleichzeitige WEG-Verwaltung: 27,00 Euro
Hinweis: Die genannten Werte beruhen auf unserem Marktüberblick und unserer Erfahrung und dienen als grobe Orientierung.

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3. Diese Preisspannen gelten für WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung

Innerhalb welcher Preisspannen sich die Kosten pro (Wohn)Einheit bewegen, ist im Folgenden dargestellt. Dabei gelten – entsprechend den in Punkt 1. in diesem Artikel dargestellten Faktoren – folgende Faustregeln:

  • Je höher die Anzahl der Einheiten im Objekt, desto günstiger die Kosten pro Einheit
  • Im Süden Deutschlands und in Städten ab 300.000 Einwohnern ist es teurer
  • Schwierige Bewohner treiben den Preis in die Höhe
  • Sanierungsbedürftige und damit arbeitsintensive Objekte verursachen höhere Verwaltungskosten

3.1. WEG-Verwaltung: Preisspannen für die Kosten pro Einheit

Zu den Preisspannen für die Kosten pro Einheit ist bei der WEG-Verwaltung folgendes wissenswert:

3.1.1. Allgemeine Grundlagen zum Regelsatz

Bei der WEG-Verwaltung sind vom Regelsatz (Grundvergütung, pauschale Grundvergütung) die Leistungen abgedeckt, die zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehören, also insbesondere die in §§ 24, 27, 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) genannten Pflichten und Tätigkeiten. Das umfasst im Wesentlichen:

  • Aufstellung des Wirtschaftsplans
  • Erstellung der Jahresabrechnung einschließlich der Einzelabrechnungen
  • Erledigung der anfallenden Buchführung
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Führung der Beschluss-Sammlung
  • Einholung von Angeboten
  • Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer, insbesondere zu Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Durchführung der Hausordnung
  • Vergabe von Aufträgen

Darüber hinausgehende Tätigkeiten sind regelmäßig Sonderleistungen, für deren Durchführung die Hausverwaltung eine im Verwaltervertrag vereinbarte gesonderte Vergütung erhält, die zusätzlich zum Regelsatz anfällt.
Übernimmt eine WEG-Verwaltung beispielsweise umfangreiche Sanierungsarbeiten, führt sie zusätzlich außerordentliche Eigentümerversammlungen durch oder erhebt sie eine Sonderumlage, sind diese Tätigkeiten vom Regelsatz nicht gedeckt. Die Verwaltung kann daher für diese Tätigkeiten im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar vereinbaren.

3.1.2. Regelsatz bei der Bewerbung um WEG-Objekte

Der monatliche Regelsatz pro (Wohn)Einheit bei der Bewerbung um eine WEG-Verwaltung bewegt sich nach unserem Marktüberblick (2026) typischerweise in einer Preisspanne bei einem Objekt mit

  • bis zu 10 Einheiten zwischen 28,00 Euro und 66,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
  • 11 bis 29 Einheiten zwischen 24,00 Euro und 38,50 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
  • 30 bis 49 Einheiten zwischen 22,00 Euro und 36,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
  • 50 bis 99 Einheiten zwischen 19,00 Euro und 27,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
  • ab 100 Einheiten zwischen 18,00 Euro und 26,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer)

Der typische Orientierungswert in 2026 liegt monatlich pro Einheit nach unserer Erfahrung bei 25,50 Euro (ohne Mehrwertsteuer).

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3.1.3. Regelsatz bei WEG-Objekten im Bestand

Bei im Bestand befindlichen WEG-Objekten bewegt sich nach unserem Marktüberblick (2026) die Preisspanne für den monatlichen Regelsatz pro (Wohn)Einheit bei einem Objekt mit

  • bis zu 10 Einheiten zwischen 22,00 Euro und 55,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
  • 11 bis 29 Einheiten zwischen 20,00 Euro und 38,50 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
  • 30 bis 49 Einheiten zwischen 19,00 Euro und 38,50 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
  • 50 bis 99 Einheiten zwischen 17,00 Euro und 36,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
  • ab 100 Einheiten zwischen 16,00 Euro und 30,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
Zudem liegt nach unserer Erfahrung die Preisspanne für den monatlichen Regelsatz pro Einheit für die zum Objekt gehörenden

  • Garagen ab 3,00 Euro bis 18,50 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
  • Stellplätze ab 2,50 Euro bis 15,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer)

Der bundesweite Durchschnitt bei der WEG-Verwaltung bewegt sich nach unserem Marktüberblick (2026) für den monatlichen Regelsatz pro (Wohn)Einheit häufig in einer Preisspanne zwischen 22,00 Euro und 36,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer).

Der bundesweite Durchschnittssatz (Orientierungswert) in 2026 liegt monatlich pro (Wohn)Einheit nach unserer Erfahrung bei 24,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer).

3.2. Mietverwaltung: Preisspannen für die Kosten pro Einheit und prozentuale Vergütung

Welche Leistungenbei der Mietverwaltung zum Regelsatz (Grundvergütung, pauschale Grundvergütung) gehören, können Eigentümer und Hausverwaltung frei aushandeln. Gesetzliche Vorgaben existieren nicht, so dass für den mit dem Regelsatz abgedeckten Leistungsumfang allein der Verwaltervertrag entscheidend ist. Das gilt ebenso für Sonderleistungen, die gesondert zu vergüten sind.

Der bundesweite Durchschnitt bei der Mietverwaltung bewegt sich nach unserem Marktüberblick (2026) für den monatlichen Regelsatz pro Einheit häufig in einer Preisspanne zwischen 22,00 Euro und 35,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer).
Der bundesweite Durchschnittssatz (Orientierungswert) in 2026 liegt monatlich pro Einheit nach unserer Erfahrung bei 26,00 Euro.
Soweit eine prozentuale Vergütung vereinbart wurde, bewegt sich diese nach unserem Marktüberblick (ohne Mehrwertsteuer) häufig in dieser Größenordnung:

  • 5,00% bis 7,00% von der Nettokaltmiete
  • 4,50% bis 6,50% von der Bruttokaltmiete

3.3. Sondereigentumsverwaltung: Durchschnittskosten pro Einheit und prozentuale Vergütung

Die Sondereigentumsverwaltung bezieht sich im Wesentlichen auf die Verwaltung von Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ist ein Unterfall der Mietverwaltung, so dass die zur Grundvergütung gehörenden Leistungen auch hier frei ausgehandelt werden können.

Die Kosten pro Einheit sind allerdings teurer, wenn die Sondereigentumsverwaltung nicht von der WEG-Verwaltung, sondern von einer anderen Hausverwaltung erfolgt. Die Gründe dafür sind, dass sich eine „fremde“ Hausverwaltung in das Objekt einarbeiten muss und ggf. mit der WEG-Verwaltung Rücksprachen erforderlich sind. Zudem ist der Aufwand für die Verwaltung von nur einer oder wenigen Einheiten besonders hoch.

Der typische Orientierungswert in 2026 liegt monatlich pro Einheit bei der Sondereigentumsverwaltung nach unserem Marktüberblick in etwa bei

  • ohne gleichzeitige WEG-Verwaltung 35,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
  • mit gleichzeitiger WEG-Verwaltung 27,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer)

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Soweit einige wenige Hausverwaltungen eine prozentuale Vergütung verlangen, kann auf die Werte zur Mietverwaltung zurückgegriffen werden.

4. Sonderleistungen: Nicht von den Kosten pro Einheit abgedeckt

4.1. Sonderleistungen und deren Vergütung bei der WEG-Verwaltung

Sonderleistungen der WEG-Verwaltung sind solche Leistungen, die über die gesetzlichen Aufgaben (insbesondere nach §§ 24, 27, 28 WEG) hinausgehen. Dazu gehört etwa die Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen oder die Verwalterzustimmung zum Verkauf bzw. Eigentümerwechsel.

Die Vergütung der Sonderleistungen – soweit diese Leistungen nach dem Verwaltervertrag nicht bereits vom Regelsatz bez. der Grundvergütung abgedeckt sind – kann pauschal, prozentual oder je Einheit erfolgen. Dabei macht die Mehrheit der WEG-Verwaltungen von einem pauschalen Abrechnungssatz Gebrauch.

Im Einzelnen liegen nach unserem Marktüberblick (2026) typische pauschale Abrechnungssätze häufig in etwa bei

  • Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen 282 Euro
  • Erhebung von Sonderumlagen 173 Euro
  • Regulierung von Versicherungsschäden 180 Euro
  • Lohnabrechnungen für die einzelnen Angestellten der WEG (etwa Hausmeister) 27,00 Euro
  • Erstellung unterjähriger Jahresabrechnungen knapp 72 Euro
  • Verfolgung von Gewährleistungsmängeln 93,00 Euro
  • Verwalterzustimmung zum Verkauf von Sondereigentum (Eigentumswohnung) knapp 144 Euro
  • Verwalterzustimmung zum Eigentümerwechsel 100,00 Euro

Dagegen erfolgt die Vergütung für die Begleitung von Gerichtsverfahren nach Aufwand.

Ist die Verwaltung zur Übernahme gerichtlicher Verfahren für die WEG bereit, darf ein Sonderhonorar in Höhe der ansonsten anfallenden Rechtsanwaltsgebühren vereinbart werden (Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 06.05.1993, Az.: V ZB 9/92).
Übernimmt die Verwaltung die Organisation größerer, technisch schwieriger und aufwendiger Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (etwa Ausschreibungen, Aufstellung von Leistungsverzeichnissen, Einholung und Vergleich von Angeboten, Bauleitung und Bauüberwachung, Abnahme der Arbeiten, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen), kann ebenfalls ein Sonderhonorar vereinbart werden. Dieses kann als prozentuale Pauschale der Auftragssumme, nach den Sätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder über einen angemessenen Stundensatz gewährt werden.

Wichtiger Hinweis!

Es kann nicht oft genug betont werden, dass Wohnungseigentümer bei der Einholung von Angeboten nicht nur auf den Regelsatz der Hausverwaltungen achten sollten. Vielmehr ist auch zu berücksichtigen, welche zusätzlichen Leistungen im Regelsatz enthalten sind oder ob dafür gesonderte Vergütungen anfallen. Nach unserer Erfahrung verlangen viele Hausverwaltungen für Sonderleistungen wie die Erhebung von Sonderumlagen oder der Regulierung von Versicherungsschäden keine gesonderte Vergütung, andere wiederum rechnen diese Leistungen separat ab. Zudem lohnt sich ein geringer Regelsatz möglicherweise nicht, wenn dafür umgekehrt jede zusätzliche Sonderleistungin weit überdurchschnittlicher Höhe zu vergüten ist.

4.2. Sonderleistungen und deren Vergütung bei der Miet- und Sondereigentumsverwaltung

Anders als bei der WEG-Verwaltung existieren für die Miet- und Sondereigentumsverwaltung keine gesetzlichen Vorgaben. Daher richtet es sich allein nach den Vereinbarungen im Verwaltervertrag, welche Leistungen vom Regelsatz bzw. der Grundvergütung umfasst und welche Tätigkeiten als Sonderleistungen zusätzlich zu vergüten sind. Nach unserer Erfahrung sind bei einem relevanten Teil der Hausverwaltungen die mit einem Mieterwechsel zusammenhängenden Leistungen in der Grundvergütung enthalten; auch Mieterhöhungen und unterjährige Betriebskostenabrechnungen sind je nach Vertrag teils enthalten, teils gesondert zu vergüten.

Ansonsten werden folgende Tätigkeiten als Sonderleistungen nach unserer Erfahrung (2026) häufig wie folgt abgerechnet:

  • Zusätzliche Leistungen bei einem Mieterwechsel (etwa Vertragsgestaltungen oder Wohnungsübergaben): Überwiegend nach einem pauschalen Abrechnungssatz von durchschnittlich 162 Euro pro Mieterwechsel
  • Durchführung einer Mieterhöhung: Nach einem pauschalen Abrechnungssatz von durchschnittlich 101 Euro oder 40% der Mieterhöhung
  • Erstellung unterjähriger Betriebskostenabrechnungen für Mieter: Nach einem pauschalen Abrechnungssatz von durchschnittlich 81,50 Euro oder nach Aufwand
  • Vermietungsdienstleistungen wie etwa Exposéerstellung, Vermarktung oder Durchführung von Besichtigungen: Überwiegend 1,54 Kaltmieten

Wichtiger Hinweis!

Werden Angebote von Miet- und Sondereigentumsverwaltungen miteinander verglichen, definieren sich die im Regelsatz bzw. der Grundvergütung enthaltenen Leistungen und die separat zu vergütenden Sonderleistungen allein nach dem Verwaltervertrag. Daher sind die Verträge daraufhin genau zu überprüfen. Bei vielen Hausverwaltungen sind zahlreiche Leistungen vom Regelsatz abgedeckt, für die andere Verwaltungen eine zusätzliche Vergütung verlangen. In diesen Fällen ist der Regelsatz aber meistens höher.

4.3. So hoch sind die Stundensätze der Hausverwaltungen

Die Stundensätze (wie sie für Tätigkeiten nach Aufwand anfallen, etwa die Abwicklung umfangreicher Sanierungsarbeiten oder die Begleitung von Gerichtsverfahren), hängen von der Qualifikation des Bearbeiters ab.

Nach unserem Marktüberblick (2026) liegen Prokuristen mit einem Stundensatz von 90,00 Euro häufig noch vor den Geschäftsführern der Verwaltungen mit einem Stundensatz von 89,50 Euro.
Der Einheitspreis für alle Mitarbeiter einer Hausverwaltung (etwa Sachbearbeiter, Techniker, Hausmeister usw.) beläuft sich pro Stunde nach unserer Erfahrung häufig auf 63,50 Euro. Die höchsten Stundensätze werden im Norden gefordert.

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5. Wie Eigentümer eine besonders günstige Hausverwaltung finden

Angesichts der Kosten für Hausverwaltungen und der damit verbundenen Schmälerung ihrer Rendite sind viele Eigentümer auf der Suche nach einer besonders günstigen Hausverwaltung. Dazu kann folgende Vorgehensweise erfolgreich sein: Bei einem

  • kleinen Objekt die Beauftragung einer kleinen Hausverwaltung, da diese meist selber nur wenig Kosten für ihren eigenen Geschäftsbetrieb hat und daher besonders günstig ihre Leistungen anbieten kann
  • mittlerem Objekt die Mandatierung einer kürzlich neu gegründeten Hausverwaltung, da diese regelmäßig erst einen gewissen Bestand an zu betreuenden Objekten aufbauen müssen und dazu die Preise anderer Verwaltungen unterbieten
  • großem Objekt die Verdingung einer großen Hausverwaltung, die den Skalierungseffekt (je größer das Objekt, je günstiger der Preis pro Einheit) gewährt und dadurch die Verwaltungskosten senkt

Ob und inwieweit Erfahrung, Kompetenz und Größeder Hausverwaltungen dann den Anforderungen für eine ordnungsgemäße Verwaltung in Abhängigkeit von Größe und Zustand des zu betreuenden Objekts entsprechen, ist eine Frage des individuellen Einzelfalls. Regelmäßig beinhaltet der günstigere Preis die Gefahr, dass etwa die kleine Hausverwaltung mit einem größeren Sanierungsvorhaben überfordert ist, der neu gegründeten Verwaltung schlichtweg die Erfahrung fehlt oder die große Verwaltung über unzureichend qualifizierte Mitarbeiter verfügt.

Letztlich kann dies aber dahinstehen, da auch eine etablierte Hausverwaltung keine Garantie für eine optimale Verwaltung bietet. Der beste Weg zu einer guten Hausverwaltung ist daher ein Preisvergleich der Angebote von mehreren Verwaltungen, wobei besonderes Augenmerk auf den Umfang der im Regelsatz enthaltenen Leistungen sowie den separat zu vergütenden Sonderleistungen zu richten ist.

Die Zahlen des ursprünglichen Artikels waren schon vor einigen Jahren mit Vorsicht zu betrachten. In den letzten Jahren haben sich die Kosten für die Hausverwaltung deutlich erhöht; nach unserem Marktüberblick liegen viele Werte heute rund 20% (teilweise auch darüber) über älteren Vergleichswerten. Daher haben wir die Angaben überarbeitet und an das Jahr 2026 angepasst.

Wir haben die Zahlen aufgrund unserer Erfahrung und der Marktentwicklung entsprechend an die Praxis angenähert. Mehrere Jahre alte Preisstände haben heute, im Jahr 2026, nur noch eine sehr eingeschränkte Aussagekraft.

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