Warum mehrere Angebote von Hausverwaltungen einholen?

Schwächen im Leistungsangebot einer Verwaltung zeigen sich erst im Vergleich. Für Eigentümergemeinschaften ist das Einholen mehrerer Angebote bei der Neubestellung sogar Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung.

Mehrere Angebote mit einer AnfrageKostenlos und unverbindlich bis zu 6 Angebote aus Ihrer Region einholen.

Mindestens drei Angebote – was die Rechtsprechung sagt

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Bei der Neubestellung Pflicht

Soll ein neuer WEG-Verwalter bestellt werden, sind grundsätzlich mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen (BGH, Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 96/10). Nur so hat die Gemeinschaft eine ausreichend fundierte Entscheidungsgrundlage.

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Nicht nur der Preis zählt

Laut BGH ist die Vergütung nicht das einzige und nicht das wichtigste Kriterium. Entscheidend ist, ob die Verwaltung die Aufgabe erfüllen kann und ob die Eigentümer gut mit ihr zurechtkommen.

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Schwächen werden erst im Vergleich sichtbar

Erst die Gegenüberstellung mehrerer Angebote zeigt, ob Preis, Leistungsumfang und Konditionen marktgerecht sind.

Wiederbestellung

  • Vergleichsangebote nicht zwingend erforderlich
  • Ausnahme: erhebliche Unzufriedenheit oder geänderter Sachverhalt
  • z. B. deutliche Preiserhöhung des aktuellen Verwalters

Neubestellung

  • mindestens drei Angebote einholen
  • fundierte Grundlage für den Beschluss
  • Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung

Was der Vergleich Eigentümern bringt

  • Marktüberblick: Sie sehen, was für Ihr Objekt verfügbar und üblich ist.
  • Leistung statt nur Preis: Umfang, Erreichbarkeit und Verbindlichkeit werden vergleichbar.
  • Rechtssicherheit: der dokumentierte Vergleich stützt die ordnungsgemäße Verwaltung.
  • Stärkere Position: mit konkreten Alternativen entscheidet die Versammlung fundiert.
Kurz eingeordnet: Bei einer reinen Wiederbestellung des amtierenden Verwalters sind Vergleichsangebote nicht zwingend. Sind aber erhebliche Teile der Eigentümer unzufrieden oder hat sich der Sachverhalt geändert, sind sie auch dann angezeigt. Schon wenn einzelne Eigentümer mit einem Wechsel liebäugeln, lohnt der Vergleich: Er fängt unzufriedene Eigentümer wieder ein – oder zeigt sachlich, was der Wettbewerb tatsächlich bietet.

Häufige Fragen zu mehreren Hausverwalter-Angeboten

Warum sollte man mehrere Angebote von Hausverwaltungen einholen?

Mehrere Angebote schaffen eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Erst der Vergleich zeigt, welche Verwaltung fachlich passt, welche Leistungen enthalten sind und ob das Honorar marktgerecht ist.

Ohne Vergleich entscheidet die Eigentümergemeinschaft schnell nach Gefühl – oder bleibt beim bisherigen Verwalter, obwohl bessere Alternativen möglich wären.

Wie viele Angebote sollten es sein?

Bei der Neubestellung eines WEG-Verwalters sollten grundsätzlich mindestens drei Angebote vorliegen. So kann die Gemeinschaft Preis, Leistung und Eignung verschiedener Verwaltungen sinnvoll vergleichen.

Über Hausverwalter-Angebote.de können Eigentümer bis zu sechs Angebote passender Hausverwaltungen aus der Region anfordern.

Brauchen wir auch bei der Wiederbestellung Vergleichsangebote?

Nicht immer. Wenn der bisherige Verwalter zu bekannten Bedingungen wiederbestellt werden soll, sind Vergleichsangebote meist nicht zwingend erforderlich.

Anders kann es sein, wenn sich die Situation geändert hat – etwa durch eine deutliche Preiserhöhung, anhaltende Unzufriedenheit, schlechte Leistung oder Konflikte mit der Gemeinschaft.

Muss die günstigste Hausverwaltung genommen werden?

Nein. Der niedrigste Preis ist nicht automatisch die beste Entscheidung. Wichtig sind Eignung, Leistungsumfang, Erreichbarkeit, Erfahrung und das Zusammenspiel mit der Eigentümergemeinschaft.

Ein günstiges Angebot kann teuer werden, wenn viele Zusatzleistungen berechnet werden oder die Betreuung im Alltag nicht funktioniert.

Darf auch ein einzelner Eigentümer Angebote einholen?

Ja. Nicht nur der Beirat, sondern auch ein einzelner Eigentümer kann Angebote einholen und der Gemeinschaft konkrete Alternativen vorlegen.

Die spätere Bestellung einer neuen Hausverwaltung entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Beschluss. Für die Vorbereitung darf aber jeder Eigentümer aktiv werden.

Wer bringt die Angebote in die Eigentümerversammlung ein?

Jeder Eigentümer kann beantragen, dass die Bestellung einer Hausverwaltung auf die Tagesordnung gesetzt wird. Praktisch ist es oft besser, wenn mehrere Eigentümer oder der Beirat das Thema gemeinsam vorbereiten.

Konkrete Angebote machen die Diskussion sachlicher und zeigen, dass ein Wechsel nicht nur kritisiert, sondern auch praktisch vorbereitet wurde.

Sollten Angebote schon vor der Kündigung eingeholt werden?

Ja. Wer erst kündigt und danach sucht, setzt die Gemeinschaft unnötig unter Druck.

Vergleichsangebote zeigen frühzeitig, ob passende Verwaltungen verfügbar sind, welche Preise realistisch sind und ob ein Wechsel gut vorbereitet werden kann.

Ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich?

Ja. Die Anfrage ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten bis zu sechs Angebote passender Hausverwaltungen und entscheiden selbst, ob Sie mit einer Verwaltung ins Gespräch gehen.


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