Warum Angebote von mehreren Hausverwaltern?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 96/10, für Wohnungseigentümergemeinschaften Klartext gesprochen: Schwächen im Leistungsangebot einer WEG-Verwaltung können nur aufgedeckt werden, wenn mehrere Angebote miteinander verglichen werden.

Daher sind mindestens drei Angebote von verschiedenen Hausverwaltungen einzuholen, wenn

 ein neuer WEG-Verwalter bestellt werden soll oder

 sich der Sachverhalt geändert hat, so dass statt der Wiederbestellung des amtierenden WEG-Verwalters auch die Bestellung eines neuen Verwalters in Betracht kommt (Beispiel: deutsche Preiserhöhung des aktuellen Hausverwalters)

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Weitere Gründe für eine Änderung des Sachverhalts sind etwa die mangelnde Effizienz des jetzigen WEG-Verwalters, Spannungen zwischen derzeitiger Verwaltung und Eigentümern oder die Höhe des aktuellen Verwalterhonorars, das bei Konkurrenten bei gleicher Leistung deutlich günstiger ist.

Bei der WEG-Verwaltung darf jeder Wohnungseigentümer Angebote von Hausverwaltungen einholen und mit einem Tagesordnungspunkt zur Abstimmung stellen (und/oder vorab an den Verwaltungsbeirat bzw. Verwalter weiterleiten). Bei der Mietverwaltung dienen mehrere Angebote dem Preis- und Leistungsvergleich.

Wenn Sie ein Angebot für die Verwaltung benötigen, können Sie das gerne von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern. Bitte füllen Sie dazu unser Anfrage-Formular aus. Die Angebote werden Ihnen kostenlos, unverbindlich und zeitnah per E-Mail zugesendet. Seit 2016 helfen wir Eigentümern beim Vergleich von Hausverwalter-Angeboten.


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