Wechsel der Hausverwaltung: So geht´s + Häufige Wechselgründe

1. Vorab die Wechselgründe:

Mangelhafte Leistung oder Untätigkeit der Hausverwaltung. Häufige Beispiele sind fehlende Rückmeldungen, schleppende Schadensbearbeitung oder unvollständige Abrechnungen.

Hausverwaltung hat knappe Kapazitäten und gibt das Objekt ab. Viele Verwaltungen reduzieren ihren Bestand gezielt, weil der Arbeitsmarkt angespannt ist und neue Mitarbeiter schwer zu finden sind.

Deutliche Preiserhöhung der Verwaltung. Höhere Personalkosten und gestiegener Aufwand führen zu Preisanpassungen, die teils spürbar über dem bisherigen Niveau liegen.

Krankheit oder langfristige Ausfallzeiten. Kleinere Verwaltungen sind besonders anfällig für Engpässe, wenn einzelne Mitarbeiter längere Zeit ausfallen und Aufgaben nicht mehr zuverlässig bearbeitet werden können.

Hausverwaltung ist parteiisch. Wenn Entscheidungen nicht neutral getroffen werden oder einzelne Eigentümer bevorzugt erscheinen, führt das schnell zu massiven Konflikten in der Gemeinschaft.

Schlechte Erreichbarkeit der Hausverwaltung. Mangelnde Kommunikation zählt zu den häufigsten Gründen für einen Wechsel, insbesondere bei drängenden technischen Problemen oder Abrechnungsfragen.

Häufige Personalwechsel. Ständig wechselnde Ansprechpartner erschweren die Zusammenarbeit und führen zu Wissensverlusten und Verzögerungen in der Verwaltung.

Eigentümer suchen erste Hausverwaltung. Besonders kleine Gemeinschaften finden aufgrund knappe Kapazitäten vieler Verwaltungen oft nur schwer einen zuverlässigen Anbieter.

2. So wechseln Sie die Hausverwaltung:

Soll die Hausverwaltung gewechselt werden, geht das bei der WEG-Verwaltung wie folgt:

Abberufung des amtierenden Verwalters beschließen oder Ablauf seiner Bestellung abwarten

Kündigung des bestehenden Verwaltervertrags beschließen oder dessen Ablauf abwarten

Mindestens 3 Angebote anderer WEG-Verwaltungen einholen und allen Wohnungseigentümern zur Verfügung stellen

Bestellung des neuen Verwalters und Abschluss des neuen Verwaltervertrags (mindestens Laufzeit und Vergütung) auf derselben Versammlung beschließen

Der Wechsel der Hausverwaltung bei der Mietverwaltung funktioniert so:

Kündigung des bestehenden Verwaltervertrags erteilen oder dessen Ablauf abwarten

Abschluss des neuen Verwaltervertrags vereinbaren

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