Hausverwaltung: Preise vergleichen lohnt sich und ist Pflicht

Mit Hausverwaltungen ist es wie bei vielen Dienstleistungen: Wer Angebote vergleicht, kann deutlich Geld sparen – und angesichts knapper Kapazitäten, steigender Preise und häufiger Absagen wird ein strukturierter Vergleich immer wichtiger.

Extrem teurer Verwalter – nur mit guter Begründung: Da bei der WEG-Verwaltung der Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung gilt, müssen Wohnungseigentümer tragfähige Gründe vorweisen, wenn ein im Vergleich zur Konkurrenz um 40 bis 45% teurer WEG-Verwalter bestellt werden soll (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 07.09.2007, Az.: 32 Wx 109/07; Landgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2014, Az.: 55 S 302/12).

Mehrere Angebote sind Pflicht: Nach der Rechtsprechung erfordert ordnungsgemäße Verwaltung, dass mehrere Alternativangebote eingeholt werden, insbesondere wenn im Vergleich zum bisherigen WEG-Verwalter spürbar günstigere Angebote verfügbar sind (Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 96/10).

Zwar gilt der Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung formal nur für die WEG-Verwaltung, bietet aber hinsichtlich wirtschaftlicher Entscheidungen wertvolle Hinweise für Miethaus-Eigentümer, insbesondere bei angespannten Kapazitäten und stark variierenden Preisen.

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Wer Preise vergleichen möchte, sollte immer auch prüfen, welche Leistungen im Angebot enthalten sind. Leistungsumfänge können erheblich voneinander abweichen und erklären häufig deutliche Preisunterschiede.

Um selbst Preise und Leistungen zu vergleichen, können Sie mehrere Angebote von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern. Bitte nutzen Sie dazu unser Anfrage-Formular. Die Angebote erhalten Sie kostenlos und unverbindlich per E-Mail. Seit 2016 unterstützen wir Eigentümer beim Vergleich von Hausverwalter-Angeboten.


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