5 Punkte für Verwaltervertrag: Was für Eigentümer besonders wichtig ist

Soll eine neue Hausverwaltung beauftragt werden, sind folgende Punkte im Verwaltervertrag für Wohnungs- und Mieteigentümer besonders wichtig:

 Probezeit: Innerhalb der ersten 6 Monate seit Vertragsschluss sollte eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich sein

 Aufgaben und Befugnisse: Grund- und Zusatzleistungen des Verwalters müssen eindeutig aus dem Vertrag hervorgehen

 Vergütung: Das Verwalterhonorar für die Grundleistungen und die einzelnen Zusatzleistungen sowie der Aufwendungsersatz (etwa Porto, Kopien) sind vertraglich geregelt

 Auftragsvergabe: Nicht nur mehrere Angebote sind von der Hausverwaltung einzuholen, sondern die Auftragsvergabe bedarf ab eines gewissen Kostenbetrags der Zustimmung der Eigentümer

 Versicherungsschutz: Das hohe Haftungsrisiko des Verwalters ist im Idealfall durch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, eine Betriebsschadenhaftpflichtversicherung und eine Vertrauensschadensversicherung abgedeckt

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In den Verwalterverträgen solider und fairer Hausverwaltungen sind diese 5 Punkte aufgeführt.

Suchen Sie einen kompetenten Verwalter, können Sie gerne ein Angebot von Hausverwaltungen aus Ihrer Nähe anfordern. Bitte füllen Sie dazu unser Anfrage-Formular aus. Die Angebote werden Ihnen kostenlos, unverbindlich und zeitnah per E-Mail zugesendet.


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