5 Punkte für Verwaltervertrag: Was für Eigentümer besonders wichtig ist

Soll eine neue Hausverwaltung beauftragt werden, sollten die folgenden Punkte im Verwaltervertrag für Wohnungs- und Mieteigentümer klar und nachvollziehbar geregelt sein:

Probezeit: Innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsschluss sollte eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich sein, damit Eigentümer die Zusammenarbeit in der Praxis prüfen können.

Aufgaben und Befugnisse: Grund- und Zusatzleistungen des Verwalters sowie seine Vertretungs- und Entscheidungsbefugnisse müssen eindeutig und vollständig aus dem Vertrag hervorgehen, um spätere Streitpunkte zu vermeiden.

Vergütung: Das Verwalterhonorar für die Grundleistungen, die einzelnen Zusatzleistungen sowie der Aufwendungsersatz (z. B. Porto, Kopien) sind transparent geregelt; idealerweise ist auch festgelegt, wann und wie Honoraranpassungen möglich sind.

Auftragsvergabe: Die Verwaltung holt für größere Maßnahmen mehrere Angebote ein; ab einem bestimmten Kostenbetrag ist zusätzlich die Zustimmung der Eigentümer oder des Beirats zur Auftragsvergabe vorgesehen.

Versicherungsschutz: Das Haftungsrisiko des Verwalters ist durch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, eine Betriebshaftpflichtversicherung und möglichst eine Vertrauensschadensversicherung abgesichert.

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In sorgfältig gestalteten Verwalterverträgen seriöser Hausverwaltungen sind diese 5 Punkte klar geregelt und für Eigentümer jederzeit nachvollziehbar.

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